Die Münchener Anwältin Katja Günther war schon vielfach Thema in unzähligen TV-Berichten, in denen es um unlautere Geschäftspraktiken im Internet ging, bei denen die Verbraucher erst durch Arglist in die Kostenfalle gelockt wurden und dann mit harschen Drohungen versucht wurde, diese ungerechtfertigten Forderungen einzutreiben.
Nachdem die Dame bisher vorallem dafür bekannt war, für die Online Content Ltd., sowie die Online Service Ldt. zu mahnen, nutzt jetzt auch die Polyphem Media Ltd., Beteiberin von Abzockseiten wie web3 @ server252.mediaon.info, Simsen ohne Ende, sowie www.nimimit.de, die Dienste der Katja Günther.
Jetzt berichte erneut Sat1 Akte09 über Katja Günther und ihre neue Tätigkeit.
Teil 1:
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Teil 2:
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Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet
Am 02.02. berichtete das ZDF-Magazin WISO über Internet-Abzocke; hier aufgeführt an dem Beispiel von www.opendownloads.de .
Betroffene können Inhalt der Sendung und zu treffenden Konsequenzen hier nachlesen, bzw. hier den Beitrag als Video ansehen.
Auch auf die immer wieder gestellte Frage, wie man sich verhalten sollte, sofern man in so eine Abzock-Falle getappt ist, werden klare Anweisungen vom Juristen Markus Saller gegeben:Wie reagieren?
Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. So wird etwa damit gedroht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe eines falschen Geburtsdatums angemeldet hat. Eine Drohung, die substanzlos ist.
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. Das Inkasso betreiben seit Jahren auch einschlägig bekannte Anwälte, gerne aus Osnabrück oder München. Auch diese drohen damit, dass Sie "ihrem Mandanten empfehlen werden, juristische Schritte einzuleiten." Auf solche juristischen Schritte wartet Markus Saller.
Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.
Nach dem gleichen Muster aufgebaute Abofallen sind 99downloads.de - Das Serviceportal für schnelle Downloads und www.win-loads.net. Auch hier kann man getrost die genannten Verhaltensweise anwenden, welche bzgl. Opendownload.de genannt werden.
Alle Schreiben, egal ob sie von einem Anwalt, der Firma oder einem Inkassobüro kommen, ignorieren. Nur für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, heisst es diesen fristgerecht innerhalb von 14Tage zu widersprechen.