Immer wieder wird betont, das die BRD ein Rechtsstaat sei. Er schützt aber nur die Abzocker!
z.B. Service Payment GmbH
Um die Seite zu Sperren schrieb ich an die Bundesnetzagentur, die mir ab und zu schon mitgeteilt, dass die und die Fax- oder Telefonnummer gesperrt wurde, z.B. bei Werbeanrufen.
Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur • Postfach 80 01 • 53105 Bonn
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Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom S (03 85) Bonn
1.02.2010 2010-02-04-0068 5004220 216b
Sehr geehrter Herr .........
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.02.2010 mit dem Sie sich erneut an die Bundesnetzagentur wenden, um gegen das Unternehmen Service Payment GmbH vorzugehen.
Bezüglich des Zuständigkeitsbereiches meines Hauses möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass in diesem Fall nicht das Tetekommunikationsgesetz betroffen ist und beziehe mich auf mein Schreiben vom 27.01.2010. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur keine Handhabe, gegen das Unternehmen vorzugehen.
Insofern sind die von Ihnen vorgetragenen Sachverhalte telekommunikationsrechtlich nicht zu bewerten. Auch Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - zu entscheiden.
Darüber hinaus ist die Bundesnetzagentur bei der Auskunftserteilung an das Rechtsdienstleis-tungsgesetz (RDG) gebunden. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des oben beschriebenen Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht, liegen. Daher ist eine konkrete Beratung hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen bzw. wie Sie vermuten strafrechtliche Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich.
Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich für Sie leider keine weitere Hilfestellung geben. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des o. g. Unternehmens hegen, könnten Sie Ihr Anliegen, mit allen relevanten Unterlagen, an eine Rechtsberatung herantragen.
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Ich hatte aber nicht gezahlt, da ich bereits beim Besuch dieser Seite, die plötzlich auftauchte an der Stelle abgebrochen habe,
wo mehr Daten gefordert wurden, als ich eingeben wollte. Das heißt ich hatte keinen Vertrag abgeschlossen. Man hatte nur meine Emailadresse. Die erste Forderung kam auch mit Email, da man meine Adresse durch Verletzung des Datenschutzes ermittelt hatte. Die Fa. klagt auch nicht. Aus dem Problem "Nachbarschaftspost" (siehe Google 64000 Positionen, "Nachbarschaftspost Staatsanwalt" nur 8500 Positionen) bei dem ich hereingefallen war, aber nicht zahlte, wusste ich das man nicht klagt, weil man von denen, die auf die Mahnung reinfallen und zahlen monatlich nur 27 Millionen!! einnimmt.
Nicht zahlen ist das eine, den Staat aufzufordern das Recht wiederherzustellen ist das andere.
Oder sind das Arbeitsbeschaffungfsmaßnahmen für Rechtsanwälte?
Hier ist erforderlich, dass Internetrecht zu revolutionieren. Vielleicht, wenn alle Betroffenen an alle Bundestagsabgeordnete schreiben und sie Auffordern das Recht wieder auf die Füße zu stellen, denn hier wurden ja nur 2 Fälle von zig Tausenden genannt! Für den Anfang z.B. die Forderung in der Mitte des Sichtbereich der Webseite in großen Buchstaben dick umrandet
Achtung es entstehen Kosten in Höhe von....€ siehe dort und dort
