Wenn das Telefon nur einmal kurz klingelt, kann es teuer werden. Mit den so genannten Ping-Anrufen versuchen Betrüger, ahnungslosen Handybesitzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Bis zu 30 Euro kann ein Rückruf kosten.

Lästige Nachrichten per Mail (Spam) sind für Computernutzer längst alltäglich geworden. Auch vor dem Handy machen Betrüger nicht Halt, etwa durch Werbe-SMS, hinter denen sich statt eines Produkts nur Kosten für den Kunden verbergen. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt vor so genannten Ping-Anrufen: Das Telefon klingelt kurz, ein unbeantworteter Anruf wird auf dem Display angezeigt. Wer glaubt, einen wichtigen Anruf verpasst zu haben, und zurückruft, ist schon in die Kostenfalle getappt.

Bis zu 30 Euro kann ein Rückruf bei den teuren Telefonnummern kosten. Diese beginnen mit 0479, 0137 oder 0900. Betroffene schilderten der Verbraucherzentrale, dass die Lockanrufe sie meist in den frühen Morgenstunden erreicht haben und sie Sorge hatten, es handele sich um einen Notfall. Deshalb hätten sie ohne die Nummer zu überprüfen direkt zurückgerufen.

Noch raffinierter ist das Tastendruckmodell: Im Verlauf eines Werbeanrufs wird der Angerufene verleitet, eine Tastenkombination zu drücken, etwa um einen versprochenen Preis abzurufen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch allerdings auf eine teure 0900er-Nummer umgeleitet. Das funktioniert auch, wenn der Nutzer zuvor seinen Telefonanschluss für derartige Nummern gesperrt hat.

Die massenhaft versandten Ping-Anrufe stellen laut Bundesnetzagentur eine rechtswidrige Belästigung dar.

Derartiger Rufnummern-Spam sollte deshalb der Bundesnetzagentur angezeigt werden, die dann gegen die Betreiber vorgehen kann. Die Behörde hat bereits viele Nummern sperren lassen. Für Verbraucher heißt das vor allem, dass die Anbieter die vermeintlichen Telefonkosten nicht einziehen dürfen. „Am stärksten werden Betreiber getroffen, wenn finanzielle Gewinne ausbleiben. Das geschieht, indem die Netzagentur ein Verbot auf Rechnungslegung oder Inkasso ausspricht“, erklärt ein Behördensprecher.

Auf Mahn- oder Drohschreiben des Betreibers sollten Verbraucher laut Bundesnetzagentur nichts geben. „Für diese Leistung muss der Verbraucher nicht zahlen, wenn die Behörde das Inkassoverbot ausgesprochen hat“, sagt der Sprecher der Netzagentur weiter.

In einer Liste können betroffene Verbraucher vergleichen, ob gegen die Betreiber bereits ein rückwirkendes Rechnungslegungsverbot verhängt wurde (Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur). Allein im ersten Halbjahr des Jahres hat die Behörde bereits mehr als 600 Rufnummern abgeschaltet. Doch die Abzocker lassen sich immer neue Tricks einfallen, um die mittlerweile verschärften Gesetze zu umgehen.

Ein älterer, aber für die Betreiber immer noch lohnender Trick ist die SMS-Variante zu Ping-Anrufen. In den Kurznachrichten stehen Texte wie „Melde dich doch mal wieder“ oder „Ruf mal zurück“, um den Eindruck zu erwecken, es wäre eine SMS aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Auch hier gilt: Die Nummer genau anschauen, bevor man zurückruft. Ist es keine normale Handynummer, sollten Handynutzer in keinem Fall zurückrufen, sondern auch hier die Bundesnetzagentur informieren.

Quelle: Rheinische Post