Mahnung von ECS Solution über EuMedien GmbH
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ich habe vor ein paar Tagen einen Brief von der Firma ECS-Solution GmbH bekommen,
wo ich aufgefordert werde eine Rechnung in Höhe von ...
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Mahnung von ECS Solution über EuMedien GmbH
Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief von der Firma ECS-Solution GmbH bekommen,
wo ich aufgefordert werde eine Rechnung in Höhe von 153,50€ bis zum 10.11.2010 zu bezahlen.
Die Firma EuMedien GmbH soll diese Firma wohl beauftragt haben, das Geld einzufordern.
Angeblich soll ich bei EuMedien einen offenen Betrag von 99 Euro haben und oben drauf soll jetzt + 3€ Auslagen des Gläubigers + 6.50€ Postentgeldpauschale + 45€ Inkassokosten kommen.
Ich kenne diese Firmen nicht und weiß auch nicht warum ich nun aus heiterem Himmel so eine Mahnung bekomme.
In dem Brief steht außerdem, dass sie gezwungen sind gerichtlich gegen mich vorzugehen, wenn ich dieser Zahlung nicht nach komme.
Meiner Meinung nach sieht dieser Brief wie eine fertige Vorlage aus, wo einfach meine Anschrift, irgend ein Aktenzeichen
(Grau-makiert) und die zu bezahlende Summe eingetragen wurde.
Das Aktenzeichen ist komischerweise auch die E-Mailadresse mit "@schuldnerlogin.de", von dieser Firma.
Was noch merkwürdig ist, dass die mir ein Webpasswort für die Seite www.schuldnerlogin.de mit geschickt haben.
Auf diese Seite werde ich nicht drauf gehen, geschweige mich versuchen einzuloggen, da ich Angst habe, dass die mir dann noch sonst was unterstellen.
Kennt jemand diese Firmen, bzw. hat jemand auch schon sowas erhalten?
Ich weiß nun nicht was ich machen soll, ob ich es einfach ignoriere oder nicht...
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AW: Mahnung von ECS Solution über EuMedien GmbH
Hi,
macht euch nichts draus habe auch heute eine Mahnung über 153,50 im Briefkasten gehabt.
Hatte das gleiche vor nicht allzulanger Zeit bei Top-of-Software.
Habe damals mit Anwalt gedroht und hatte dann meine Ruhe
.Das gleiche werde ich nun auch bei der Firma ECS Solution machen und dann mal sehen wie weit sie noch gehen bzw. ob dann überhaupt noch was von denen kommt. 
Angriff ist die beste Verteidigung
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AW: Mahnung von ECS Solution über EuMedien GmbH
hallo, habe ebenfalls eine mahnung von ecs solution bekommen über € 153,50, betrifft eumedien. ich habe ecs eine email geschickt und auch dort angerufen und gesagt, dass ich nicht zahlen werde, da ich weder vertrag noch leistungen erhalten habe.
die dame am telefon wollte mir die dokumentation schicken, was sie auch tat.
da steht doch tatsächlich die widerrufsbelehrung auf der rückseite des schreibens:
sie können ihre vertragserklärung innerhalb von 14 tg. ohne angabe von gründen in textform(brief, fax, email) oder - wenn ihnen die Sache vor fristablauf überlassen wird - durch rücksendung der sache widerrufen. die frist beginnt nach erhalt dieser belehrung in textform, jedoch nicht vor vertragsabschluss und auch nicht vor erfüllung unserer informationspflichten gemäß art. 246 § 2 in verbindung mi §1 abs. 1 und 2 egbgb.
besondere hinweise: ihr widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der vertrag von beiden seiten auf ihren ausdrücklichen wunsch vollständig ist, bevor sie ihr widerrufsrecht ausgeübt haben.
nach erhalt dieses schreibens war unter der angegebenen telefonnummer niemand mehr zu erreichen.ich bekam jedoch übers internet eine andere telefonnummer heraus und erreichte eine andere mitarbeiterin. dieser erklärte ich, dass ich im internet recherchiert hätte, dort mehrere betroffene seien und ich mir überlege, ob ich nicht strafantrag wegen betrug stellen solle - auch gegen ecs solution. heute erhielt ich ein schreiben von ecs solution mit dem inhalt, sie seien ein inkassobüro und würden nur forderungen, die als berechtigt von ihren kunden als gläubiger an sie gereicht wurden, eintreiben.
nun kommt der hammer:
"bitte bedenken sie in ihrem eigenen interesse, dass eine strafanzeige unter den voraussetzungen des § 164 d stgb zur einer bestrafung wegen falscher verdächtigung und des § 145 stgb zur bestrafung wegen vortäuschen einer straftat führen kann. wir werden dazu in jedem fall strafantrag stellen, u. a. wegen beleidigung und übler nachrede. die geltendmachung von zivilrechtlichem schadenersatz mit gerichtlicher hilfe bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten. evtl. sollten sie ihre nächsten schritte durch einen rechtsanwalt prüfen lassen".
wie verhalte ich mich jetzt? ich denke, das beste ist es, erst mal abzuwarten.
Mahnung von ECS Solution über EuMedien GmbH
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