Wenn man Mahnungen bekommen hat...

Diskutiere Wenn man Mahnungen bekommen hat... im Abzocke Forum im Bereich Abzocke und Betrug: Die Abzocker - Das sind Ihre Tricks; Bitte diese Regeln immer beachten!! Grasso...

Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Grasso

    Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Bitte diese Regeln immer beachten!!





    Grasso

  2. MisterAd
  3. #2
    Manila

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    habe jetzt in meiner Abwesenheit (Juli 2009) mit der Post von "Proinkasso" Gmbh,Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau mit angeblicher Vollmacht des Mandanten "media intense Gmbh" die aufgeführte und gemahnte Forderung (Zugang zu Win-Loads.net,12 Monate) einzuziehen.
    Überweisungsanschrift und Treuhandkonto ist die Rechtsanwaltskanzlei Kristina Strassburg,Postbank,Kto.-Nr 10463604,BLZ 50010060.
    Aktenzeichen:768623105
    Forderung incl Betrag und Kosten der Kanzlei: 172,21 €
    Die Frist war 7 Tage ab 02.07.2009.Ich war allerdings ab 30.06.09 bis 29.07.09 im Ausland und nicht daheim.

    Bitte um Info wie ich mich weiter verhalten soll,
    M.f.G

  4. #3
    rene82

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Ist diese Forderung berechtigt?

  5. #4
    rene82

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Eine Frist von einer wWoche ist meines erachtens falsch. Es müssen meienr Meinung nach zwei wochen mindestens sein. Kanns ein das man hier dir unnötig Druck machen will

  6. #5
    Manila

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    ich hatte mich auch sofort nach der ersten Rechnung per E-Mail gegen eine wissentliche Bestellung gegen das Unternehmen ausgesprochen...doch weiter Mahnungen erhalten.Jetzt war ich 1 Monat nicht daheim und habe in der Zeit von der Rechtsanwaltskanzlei die Rechnung erhalten mit der Aufforderung zu überweisen....
    Gruß,
    Manila

  7. #6
    VanZan

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Zitat Zitat von Manila Beitrag anzeigen
    ich hatte mich auch sofort nach der ersten Rechnung per E-Mail gegen eine wissentliche Bestellung gegen das Unternehmen ausgesprochen...doch weiter Mahnungen erhalten.Jetzt war ich 1 Monat nicht daheim und habe in der Zeit von der Rechtsanwaltskanzlei die Rechnung erhalten mit der Aufforderung zu überweisen....
    Gruß,
    Manila
    - nicht zahlen
    - allen wiedersprechen
    - nichts unterschreiben
    - verbraucherzentrale auf suchen und um rat bitten
    - eventuell rechtsbeistand anfordern und in anspruch nehmen
    - bei deinem zuständigen gericht nach einem vertretter der staatsanwaltschaft der sich mit solchen fällen beschäftigt nachfragen ob ihm weitere fälle wie deiner bekannt sind...sollte das nicht der fall sein, darum bitten das er deinen fall zur kenntnis nimmt
    - ansonsten ruhe bewaren

  8. #7
    chris15031991

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Zitat Zitat von rene82 Beitrag anzeigen
    Ist diese Forderung berechtigt?
    ja da geben ich recht kann ja nicht sein das die einem alles was mach noch hat aus der tasche ziehen wollen das sind sch...... abzocker

  9. #8
    reesarenaj

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    hey leute
    mir ist der mir ist der mist auch passiet,2 mahnungen jetzt komen drohungen vom angeblichen anwalt...
    habe nicht bezahlt und bitte niemals zahlen!!!!
    so,habe denen jetzt ne e-mail zurück geschrieben.


    was ist wenn united payment deinen namen hat?

    bitte um antwort
    lg

  10. #9
    spiritus

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    hi leute ich hab das gleiche problem mit vivis-hompepage, hat mir ein kumpel geschickt, habe mich auch angemeldet wie man das halt als mann macht aber bin noch keine 18.

    Die drohen mir auch das mein computer eingezogen wird und ich will nämlich kein stress mit einer anzeige weil ich ab 1.08.2010 eine Ausbildung anfange.

    Bitte um antowort was ich jetzt machen soll

    U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d
    Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam

    E-Mail:info@vivis-homepage.de
    Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
    Steuernr.: 048/277/01918
    Tel: 49 (0)331 - 8171600
    Fax: 49 (0)331- 8171602
    K u n d e

    E-Mail: marcusstahnke@googlemail.com
    IP: 217.227.204.110
    Provider:*.dip.t-dialin.net

    Datum : 28.04.2010
    Rechnung vom : 12.04.2010
    Verwendungszweck: DSRK-ZSMZ


    2. M A H N U N G / für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.vivis-homepage.de


    Sehr geehrter Kunde,

    trotz unserer letzten Mahnung haben Sie die überfällige Rechnung nicht beglichen.
    Wir fordern Sie letztmalig auf, den Gesamtbetrag sowie Mahngebühren innerhalb
    der nächsten 7 Tage auf unser Konto zu überweisen.


    Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie
    einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir
    Ihnen in Rechnung stellen.

    Ebenfalls werden wir die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft
    anfordern lassen. Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-mails abgeholt bzw.
    bestätigt hat.

    Durch eine darauffolgende mögliche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Ihres
    Computers kann festgestellt werden, ob Sie sich bei uns angemeldet haben.
    Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.


    Sie haben erworben:
    __________________________________________________ ______________________

    Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei vivis-homepage.de Nr. DSRK-ZSMZ

    Betrag netto: 47,80 Euro
    zzgl. 19 % MwSt.: 11,20 Euro
    Mahngebühren netto: 16,20 Euro
    zzgl. 19 % MwSt: 3,80 Euro
    __________________________________________________ ______________________
    Gesamtbetrag: 79,- Euro


    Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 79,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
    innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:


    Bankverbindung:

    Inhaber: United Payment Limited
    Institut: Wirecard Bank
    Kontonummer: 15005
    BLZ: 51230800
    Verwendungszweck: DSRK-ZSMZ



    Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

    Inhaber: United Payment Limited
    IBAN : DE90512308000000015005
    BIC: WIREDEMM
    Institut: Wirecard Bank
    Verwendungszweck: DSRK-ZSMZ



    Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag.
    Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.



    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    United Payment Limited
    Am Buchhorst 34
    14478 Potsdam

    United Payment Abrechnungen
    Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
    E-Mail: info@vivis-homepage.de

    Telefonischer Support/Kundenbetreuung
    Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

    Tel: 49 (0)331 - 8171600
    Fax: 49 (0)331 - 8171602

  11. #10
    casting_tante

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in Vorbereitung einer neuen Aufklärungs- und Beratungssendung für das öffentlich-rechtliche Fernsehen suchen wir nach Menschen die Opfer von Betrugs-, Mobbing-, oder Diebstahldelikten geworden sind.

    Ziel ist es, die Erlebnisse der Opfer zu schildern, ihnen ggf. mit schachkundiger Unterstützung bei der Verarbeitung der Geschehnisse zur Seite zu stehen und als wesentlicher Bestandteil der Sendung, den Zuschauern Hinweise zu geben, wie man solchen kriminellen Handlungen vorbeugt und welche Wege beschritten werden können wen es doch passiert ist.

    Der Aufwand für die Dreharbeiten ist von den persönlichen Gegebenheiten und den Erlebnissen des Einzelnen abhängig.

    Wir wenden uns an Sie, mit der Bitte, uns bei der Kontaktaufnahme mit Opfern zu unterstützen und unsere Anfrage an die entsprechenden Stellen bzw. an potenziell Interessierte weiterzuleiten. Sollten Sie uns Hinweise geben können, wo wir zur Vertiefung unserer Recherche Unterstützung erhalten können, wären wir Ihnen sehr dankbar.

    Sie erreichen uns täglich unter den Telefonnummern: 0331 - 97 99 90 33
    bzw. Mobil: 0157-713 353 57 sowie per Email unter: schuetze@casting-concept.de



    Informationen zu unserem Unternehmen finden Sie auf unserer Homepage:
    www.casting-concept.de


    Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung,
    Mit freundlichem Gruß


    Bianca Schütze


    Casting Concept GmbH

    Redaktion Berlin

  12. #11
    onur-fenerboy95

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    @ Spiritus

    Ich habe genau das selber bekommen, und wurde von jemanden aus: The West, gezwungen das zu machen!
    Er meinte "Ja das ist 100% Gebührenfrei..Du musst >bestätigen< das du 18 bist, auch wen du net bist..danach mit E-Mail anhemen!"

    Ich habs gemacht, und aufeinmal kam da eine "Erotik" Seite, hab die schnell aus gemacht, weil ich keine 18 bin!
    Bin erst 14, und sowas interessiert mich nicht viel :P

    Nun jetzt muss ich "angeblich" 69€ bezahlen, wen nicht stand da "Staatsanwaltschafft.."...

    Was soll ich machen!?

    BITTE HELFT MIR! ICH (bzw. WIR) KÖNNEN UNS DAS NICHT LEISTEN! ICH HOFFE DA MUSS MAN NET ZAHLEN!

  13. #12
    lave

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Zitat Zitat von onur-fenerboy95 Beitrag anzeigen
    @ Spiritus

    Ich habe genau das selber bekommen, und wurde von jemanden aus: The West, gezwungen das zu machen!
    Er meinte "Ja das ist 100% Gebührenfrei..Du musst >bestätigen< das du 18 bist, auch wen du net bist..danach mit E-Mail anhemen!"

    Ich habs gemacht, und aufeinmal kam da eine "Erotik" Seite, hab die schnell aus gemacht, weil ich keine 18 bin!
    Bin erst 14, und sowas interessiert mich nicht viel :P

    Nun jetzt muss ich "angeblich" 69€ bezahlen, wen nicht stand da "Staatsanwaltschafft.."...

    Was soll ich machen!?

    BITTE HELFT MIR! ICH (bzw. WIR) KÖNNEN UNS DAS NICHT LEISTEN! ICH HOFFE DA MUSS MAN NET ZAHLEN!
    Welche Seite war das denn ? und sobald sie nur deine e-mail adresse und deine IP adresse haben, können sie dir eigentlich nichts

  14. #13
    D-LOG

    Daumen hoch AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Ey yo ich war auch bei vivis homepage
    gestern hab ich die Mail gesehen
    hab mich voll eingschissen xD
    bin ertsmal 16
    die Furcht war nie wegen dem Zaheln
    doch schon aber
    wegen meiner Mutter halt
    verstehst du
    aber ich glaube euch i-wie das nix passieren kann
    und wollt mich bedanken^^

  15. #14
    onur-fenerboy95

    AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    Auch Vivis-Homepage!

    Ok, ich danke euch...

    Habee so angst (Gehaabtt

  16. #15
    Miss Liberty

    Daumen hoch AW: Wenn man Mahnungen bekommen hat...

    AUFGEMERKT: kleiner lichtblick für alle jüngsten opfer der IContent GmbH / outlets.de

    im zuge der tatsache, dass gerade aktuell in meinem bekanntenkreis ein neues opfer auf outlets.de reingefallen ist, wurde im gespräch mit meiner anwältin folgendes auffällig, was ich hiermit gerne “open-sourcen” möchen:

    die widerrufsbelehrung, die outlets.de im internet präsentiert (Outlets & Fabrikverkauf – stand 14.7.2010)

    IST SEIT 11.6.2010 RECHTSWIDRIG!

    zu diesem datum ist ein neues widerrufsrecht in kraft getreten, wodurch die zuvor gültigen vorschriften ihre gültigkeit verloren haben. der verweis auf die früher gültige BGB-InfoV ist seit diesem stichtag nicht nur sinnlos, sondern tatsächlich rechtswidrig und entwertet damit die komplette widerrufsbelehrung.

    für opfer, die seit dem 11.6.2010 auf outlets.de hereingefallen sind, bedeutet das folgendes: da die widerrufsbelehrung nicht (mehr) den gesetzlichen anforderungen entspricht, hat auch keine vorschriftsgemäße widerrufsbelehrung stattgefunden. findet keine solche belehrung statt, wird auch die widerrufsfrist nicht in gang gesetzt. solange die widerrufsfrist nicht in gang gesetzt ist, kann sie auch nicht ablaufen. kurzum: solange outlets.de

    1.) seine belehrung nicht an die neue gesetzeslage anpasst und anschließend
    2.) eine sog. nachbelehrung der jüngsten opfer durchführt (und damit die frist in gang setzt),

    hat jeder zunächst mal unbefristetes widerrufsrecht. es ist daher jedem, der sich am oder nach dem 11.6.2010 bei outlets.de registriert hat, schlichtweg zu raten, vom nach wie vor bestehenden widerrufsrecht gebrauch zu machen (schriftlich, am besten per fax, email und einschreiben parallel, ohne angabe von gründen, aber mit verweis auf die rechtswidrige widerrufsbelehrung), und gut isses … (aus rechtlicher sicht zumindest; was dann von outlets.de noch kommt mag eine andere sache sein)

    der spaß geht aber noch weiter: mit der rechtswidrigen wiederrufsbelehrung setzt sich outlets.de gar der gefahr aus,

    DAFÜR ABGEMAHNT ZU WERDEN.

    sollte sich also jemand berufen fühlen, diesbezüglich aktiv zu werden: jetzt wäre der richtige zeitpunkt! ich bin leider kein experte auf diesem gebiet, aber soweit ich informiert bin, kann eine abmahnung nur durch einen mitbewerber oder eine sog. “qualifizierte einrichtung” (z.b. einen verbraucherschutzbund) angestossen werden. als mitbewerber bin ich leider nicht geeignet, aber zumindest habe ich schon eine entsprechende meldung an das hiesige verbraucherschutzbüro weitergeleitet.

    ich würde mich freuen, könntet ihr alle dazu beitragen, diese infos möglichst schnell und flächendeckend zu verbreiten, so dass möglichst viele gerade eben betroffene davon erfahren, entsprechend reagieren und sich hoffentlich etwas beruhigen können.

Wenn man Mahnungen bekommen hat...

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