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Achtung
„Sie haben sich am 03.07.2008, 05:28:38 Uhr beim Gewinnspiel-Service profiwin.de im Internet angemeldet. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie unsere AGB akzeptiert und sind, mit Absenden Ihrer Daten, mit uns einen Vertrag (Mindestlaufzeit 2 Jahre) über die monatliche Anmeldung bei 200 Gewinnspielen im Internet eingegangen.“

Jens Uhlemann aus Dresden traute seinen Augen nicht, als er Ende August das Schreiben der Profiwin GmbH in seinen Händen hielt. Der 38jährige Lagerist besuchte zwar einmal die Internetseiten der Profiwin, will aber zu keiner Zeit seine Zustimmung zu einem zwei Jahre laufenden Vertrag gegeben haben. „Ich mache bei questler.de mit. Das ist ein Paidmailer, der seinen Usern die Möglichkeit bietet, durch das Lesen und Bestätigen von Werbe-E-Mails Geld zu verdienen. Dadurch kam ich auf die Profiwin-Seite. Dort nahm ich an einem Gewinnspiel teil. Die AGB habe ich mir aufmerksam durchgelesen. Da stand nichts von einem Dauerabo.“ Kurz darauf erhielt Jens eine Rechnung der Profiwin über 60 Euro. „Ich schrieb denen zurück, dass ich es nicht einsehe und es sich um ein Missverständnis handeln muss“, so Uhlemann gegenüber GoMoPa. Doch stattdessen kam die Mahnung der Profiwin. „Auch gegen diese Mahnung habe ich mich verwehrt. Sie schickten mir aber das gleiche Mahnschreiben erneut, ohne auf meine Beschwerde einzugehen.

Herr Uhlemann erfreut sich einer Kunden-Nummer und einem Mahnschreiben der Profiwin GmbH– natürlich würden Mahnkosten über 5 Euro fällig. Das Unternehmen droht ihm auch gleich mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Man habe seine IP-Adresse festgestellt, die er bei Anmeldung hinterlegt habe. Die sei wie ein „elektronischer Fingerabdruck, der als Beweismittel bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet werden kann.“ Jens Uhlemann will nun einen Verbraucheranwalt einschalten.

Der Lagerist ist offensichtlich nicht der einzige "Zwangsmitspieler" der Profiwin. Im Internet findet man unzählige Foren, in denen sich Menschen als Opfer der Firma sehen.
Lesen sie das
Kleingedruckte in den AGB, bevor sie sich zu einem Gewinnspiel durchklicken.

quelle: pressebox.de