Auszug aus dem Schreiben der SAMIV an alle Gläubiger wegen Liquitation des Unternehmens.
Auszug:
........ Aufgrund der vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über ein neues steuerliches Informationsabkommen brauchen wir zusätzlich noch einen Nachweis über die ordentliche Versteuerung der Anlagen in Deutschland. Hierzu benötigen wir eine Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes des Kunden, dass uns ihr Kunde bitte mit gleicher Post zukommen lässt. Sollte der Nachweis fehlen, werden wir diesen für die weitere Bearbeitung direkt bei dem zuständigen Finanzamt anfordern............
Ende Auszug
Der Hinweis auf das bevorstehende Steuerabkommen zur ordentlichen Versteuerung der Anlage ist nicht Aufgabe des Liquidators. Es besteht natürlich die Hinweispflicht der Versteuerung, doch das hätte schon im Fall der Vertrags- und Geldannahme geschehen müssen und obligt allein dem Anleger inwieweit er seiner Auskunftspflicht nachkommt.
Der Hinweis auf direkte Anforderung des Nachweises beim Finanzamt bei fehlen dieser Unterlagen, stellt eine versteckte Drohung auf das "Anschwärzen beim Finanzamt" dar.
HIER IST EINDEUTIG DER VERSUCH ZU ERKENNEN; DIE GLÄUBIGER VON EINER FORDERUNG ODER STRAFANZEIGE ABZUHALTEN
Die ledigliche Einreichung der Forderung bei SAMIV i.L. reicht für normale Liquidationsabwicklung in der Regel aus und sollte unbedingt erfolgen. Mit rechtlicher Unterstützung ist man besser abgesichert.
