Sieg für Verbraucherschutz - Jamba-Abos von Minderjährigen nicht bezahlpflichtig
Das Amtsgericht in Berlin Mitte hat nun ein Urteil zu Gunsten des Verbraucherschutzes beschlossen: Jamba-Abos, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, brauchen nicht bezahlt zu werden, auch nicht von den Eltern.
Im vorliegenden Fall hatte ein nicht volljähriges Mädchen ohne Zustimmung der Eltern einen Abo-Vertrag mit Jamba abgeschlossen. Der Vater hatte dem Vertrag sofort schriftlich widersprochen und nach negativer Rückmeldung Klage eingereicht.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Jamba es sich mit dem Vertragsabschluss zu simpel gestaltet hat. Jamba verzichte bewusst auf eine Altersprüfung der Vertragsteilnehmer. Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden.