Stayfriends
Diskutiere Stayfriends im Abofalle Forum im Bereich Abzocke und Betrug: Die Abzocker - Das sind Ihre Tricks; Hallo, ich habe 2009 eine Goldmitgliedschaft abgeschlossen. Ich habe mich damals schlau gemacht, dass diese Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch endet und sich nur verlängert ...
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Stayfriends
Hallo, ich habe 2009 eine Goldmitgliedschaft abgeschlossen. Ich habe mich damals schlau gemacht, dass diese Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch endet und sich nur verlängert wenn man das wirklich will. In diesem 12 Monaten bin ich umgezogen und habe dies StayFriends sogar per Kontaktformular mitgeteilt. In all den Monaten habe ich aber immer wieder Mails von StayFriends bekommen, ob ich diejenige oder denjenigen vielleicht kenne. Jetzt habe ich Post von der Firma Prodefacto bekommen ( einem Inkassounternehmen), in dem mir mitgeteilt worde das meine Goldmitgliedschaft nicht fortgeführt werden konnte, weil mein Konto ja nicht mehr besteht. Ich soll jetzt neben der Jahrengebühr auch noch das 3-fache dieser Summe an Prodefacto zahlen, wofür war nicht ersichtlich. Ich weiss nur das ich weder von Stayfriends noch von jemand anderen eine Rechnung oder Mahnung bekommen habe. Ich kann nicht beweisen, dass ich Stayfriends über meinen Umzug informiert habe, weil das wie gesagt auf einem Kontaktformular des Anbieters war und ich kein Bestätigungsmail erhalten habe. Ich bin inzwischen sogar bereit die Jahresgebühr von Stayfriends zu zahlen, aber nicht die enormen Zusatzgebühren von Profefacto. Gibt es eigentlich gesetzliche Vorgaben, wieviel ein Inkassounternehmen nehmen darf als "Gebühr"?
LG
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AW: Stayfriends
Hallo seepferdchen,
wie ist die Sache weiter abgelaufen? Ich habe das gleiche Problem mit stayfriends. In der Bestätigung meiner Mitgliedschaft war die Laufzeit von einem Jahr angegeben. Einer Verlängerung habe ich nicht wissentlich zugestimmt.
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AW: Stayfriends
Hey kamoli,
ich hab auch gerade ärger mit StayFriends.
Ich bin seit über vier Jahren Gold-Mitglied und habe jedes Jahr 15.- bezahlt ohne das es ein ABO war. Ich wurde jedes mal gefragt ob ich verlängern will und nun haben die einfach die AGB`s geändert und buchen 24.- von meinem Konto. Anstatt das sie mir die 9.- zu viel bezahlten zurück geben soll ich nun 48.- an das Inkasso Unternehmen zahlen und man droht mir mit Gericht.........
Früher war der Laden mal ganz gut und nun ist es die reinste abzocke.
Ich hoffe es finden sich hier noch mehr damit man vielleicht eine Sammelklage einreichen kann.....denn AGB`s ändern ohne einen darüber zu informieren und dann frecher weise auch noch einfach mehr abbuchen nenne ich betrug.....
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AW: Stayfriends
Hallo
Ich habe heute ebenfalls eine Email von probefacto bekommen in der eine forderung von 40,91 erhoben wird.
Grund hierfür ist ein zurùck gebuchter Jahresbeitrag von StayFriends . Ich habe gleich nachdem ich die Email
Gelesen habe bei einer Hotline von StayFriends angerufen und dort nachgefragt ob dieses so seine Richtigkeit hat. Die Dame am anderen Ende hat mir dieses bestätigt und dass das eintreiben des Geldes nun über die Firma Probefacto läuft.
Ansicht bin ich mir sehr sicher das ich nie eine Mahnung bekommen haben,doch die etwas arrogant wirkende Dame am anderen Ende behauptete dieses steif und fest.nach einigen hin und her habe ich sie höflich darum gebeten die Accounts von mir und meiner Frau zu löschen.Ein paar min. Später bekam ich auch die Bestätigungen Email das beide Accounts gelöscht wurden. Ich zahle das Geld nur mit Widerwillen aber ich werde es tun um Ruhe zu haben. In Zukunft werde ich jedem davon abraten sich bei StayFriends ein Account zu machen.
Gruß Jörg
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AW: Stayfriends

Zitat von
seepferdchen
Hallo, ich habe 2009 eine Goldmitgliedschaft abgeschlossen. Ich habe mich damals schlau gemacht, dass diese Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch endet und sich nur verlängert wenn man das wirklich will.
So hatte ich das auch in Erinnerung, allerdings habe auch ich Post von Prodefacto bekommen, die anderslautend ist. Allerdings hat aus unbekannten Gründen Stayfriends nicht die Abofunktion von Paypal genutzt obwohl ich ja offensichtlich laut deren Meinung ein Abo abgeschlossen hatte. Für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Ablauf meiner Goldmitgliedschaft hatte ich ueberhaupt keine einzige Mail erhalten, nicht mal den üblichen Krams. Nun behauptet Stayfriends, dass die Mahnungen ueber den ausstehenden Betrag während dieser Zeit erfolgt sind.
Ich kann es nicht nachvollziehen. Ebenso wie ich nie eine Bestätigungsemail erhalten habe, die aussagt, dass ich ein Abo abgeschlossen habe. Oder habe ich nie eine Bestaetigung erhalten, dass sich mein Abo verlaengert. Auch eine Zusendung der AGB ist nie erfolgt und auf der Webseite ist nur die aktuelle Version. Auch auf mehrfache Nachfrage habe ich keine AGB für den fraglichen Zeitraum erhalten können.
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AW: Stayfriends

Zitat von
seepferdchen
Hallo, ich habe 2009 eine Goldmitgliedschaft abgeschlossen. Ich habe mich damals schlau gemacht, dass diese Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch endet und sich nur verlängert wenn man das wirklich will.
So war es auch. Hier der Beweis:
Sie haben die Gold-Mitgliedschaft für nur 12,00 EUR erworben. Ihre Mitgliedschaft läuft vom 17.06.2010 bis zum 17.06.2011.
StayFriends wünscht viel Freude beim Entdecken Ihrer Möglichkeiten!
Da ich alles Speichere habe ich das noch
Ich bekam heute auch eine Email von besagtem Unternehmen:
Sehr geehrte Frau ..........
Sie haben mit Ihrer kostenpflichtigen Gold-Mitgliedschaft gezeigt, dass Ihnen Ihr Netzwerk wichtig ist.
Wir unterstützen StayFriends bei der Realisierung Ihrer offenen Forderung, damit Sie auch in Zukunft Ihre Kontakte so pflegen können, wie Sie es gewohnt sind.
Wir bitten Sie daher eindringlich, den offenen Betrag in Höhe von 52,05 EUR bis zum 02.02.2012 unter Angabe des Aktenzeichens ............ an uns zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:
Volksbank Heilbronn, BLZ 620 901 00, Konto-Nr. 293 151 008.
SWIFT / BIC-Code: GENODES1VHN, IBAN: DE 50 6209 0100 0293 1510 08
Der fällige Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 24,00 EUR Hauptforderung, 27,30 EUR Verfahrenskosten (Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren und Inkassogebühren) und 0,75 EUR Zinsen abzgl. bereits geleisteter Zahlungen/Gutschriften in Höhe von 0,00 EUR.
Am 18.06.2011 haben sie um 1:57:52 MESZ über PayPal die 24 Euro eingezogen obwohl sie von mir nicht Beauftrag worden sind dies zu tun, und wer ist schon um die Zeit online um das möglicherweise gleich zu verhindern. Ich habe bei PayPal gleich das Geld wieder zurück geholt. Und mein Account bei Stayfriends gelöscht. Und seitdem nichts mehr gehört. Mir wurde auch keine Neuen AGB's mitgeteilt.
Was kann man nun tun? Wenn die mir krumm kommen gehe ich an die Akte.
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AW: Stayfriends
Hallo,
auch mir ist das gleiche geschehen wie allen hier,ich habe heute so ein schreiben bekommen und soll 49,33€ zahlen.
Ist einer von euch schon vogegangen und hat es drauf ankommen lassen ???
Angeblich soll es jetzt auf einmal immer über meinem PayPal konto gegangen sein.Was ich damals immer selbst Überwiesen habe von meinem Konto.
Habe mal nachgeschaut und gesehen das mein letzter kontakt bei Stayf. am 26.12.2010 war, dann wurde angeblich versucht am 31.01.2011 von meinem konto 24,00€ ab zu buchen und am 07.03.2011 angeblich gemahnt,wenn es so gewesen sein sollte,wäre ich mir sicher gewesen das ich da schon reagiert hätte.
Und jetzt kommen sie an am 09.02.2012 und verlangen 49,33€
Ich meine auch das damals die kosten auch nur 12€ waren,und das die AGB'S anders waren,das wenn man nach 2 Monaten keine Verlängerung macht das dann die Gold sache weg fällt.
ich habe hier einen Auszug von den AGB von damals.
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Beachten Sie bitte ferner, dass Sie beim Erwerb der Gold-Mitgliedschaft eventuell die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft gewählt hatten oder diese später selbst eingeschaltet haben. Ist dies der Fall, wird Ihre Gold-Mitgliedschaft nach Ende der Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert. Diese automatische Verlängerung können jederzeit unter Meine Gold-Mitgliedschaft und dann Kontoauszug ein- bzw. ausschalten. Wenn keine automatische Verlängerung für Ihre Gold-Mitgliedschaft besteht, so endet diese automatisch nach Laufzeitende und Sie werden als kostenloses Basis-Mitglied weitergeführt. Einer Kündigung bedarf es dann nicht.
Ich habe nachgeschaut,diesen besagten Butten wo man etwas anklicken kann, das es automatisch weiter läuft oder so gibt es da garnicht,den gab es auch damals nicht.
WIE UND WAS HABT IHR BIS JETZT WEITER UNTERNOMMEN ???? ODER HABT IHR ES EINFACH BEZAHLT DAS IHR RUHE HABT ????
SOLLEN WIR UNS NICHT MAL ÜBERLEGEN ALLE ZUSAMMEN ETWAS DAGEGEN ZU MACHEN ???
WÜRDE MICH FREUEN WENN ICH WAS HÖRE VON DEM EINEM ODER ANDEREM:
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AW: Stayfriends
Hallo
bin die Woche genau wie hier beschrieben "verarscht worden..." (autom. Verlängerung, Inkasso - Prodefacto - etc... )
Wer Stayfriends gut findet, ist für mich zu 100% mit denen "verbandelt...".
Ich möchte in Zukunft nicht mehr von denen belästigt werden und mit meiner Meinung über StayFriends halte ich mich zurück.
Aufgefordert zur Zahlung (Frist zum 20.02.2012)wurde ich von einem Inkassobüro mit Androhung einer Vorladung zum Gericht in Osnabrück
Die von Stayfriends geforderte Summe des Mitgliedbeitrages plus der Inkassokosten in Höhe von 55,85 € habe ich heute unter dem Aktenzeichens 683000107606 an die Volksbank Heilbronn überwiesen.
Hiermit kündige ich auch die Mitgliedschaft bei StayFriends ab den 10.02.2012.
Meine Daten bei Stayfriends sind auch ab den Tag von mir gelöscht worden.
Die Kündigung meiner Mitgliedschaft erfolgte per Einschreiben und die Kontakt e-Mail Adresse ist mit sofortiger Wirkung ebenfalls gelöscht worden.
Sollte jemand Kontakt zu Personen aus der Schulzeit wünschen, so kann ich nur Google und wer-kennt-wen empfehlen. Das ist genau so wirksam und erfolgreich.
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AW: Stayfriends
mir geht´s genauso. Eine Vertragsverlängerung habe ich nicht wissentlich gemacht.
Nachdem ich die Schreiben von Prodefacto ignoriert habe kommt heute ein Schreiben von RA Breddermann:
".....Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft fordern wir Sie daher auf, einen Betrag von 82,57€ zzgl. Zinsen seit dem jeweiligen Fälligkeitsdatum spätestens bis zum 12.03.2012 auf unser Konto auszugleichen.
Bitte beachten Sie im Weiteren, dass die Forderung unserer Mandantschfaft täglich erhöht. Beachten Sie bitte die beigefügte Forderungsaufstellung.
...innerhalb der Ihnen gesetzten Frist die Forderung vollständig ausgeglichen haben, wir unsere Mandantschaft um Klageauftrag bitten"
Und jetzt? Sind das echt solche Betrüger?
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AW: Stayfriends
Hallo Seepferdchen!
Mir ist das gleiche passiert. Du musst den Betrag nicht bezahlen! Deren Geschaeftsweisen sind sowas von rechtswidrig. Ich habe eine ganze Anfechtung zusammen, obwohl ich immer noch mehr rausfinde ueber die. Wann die AGBs sich geaendert haben weiss ich nicht.
Vielleicht hilft Dir das hier: Das ist mein Anfechtungsbrief, Du kannst's umschreiben oder Dir zusammensuchen was Du brauchst und dann so formulieren wie ich es in den oberen Absaetzen gemacht habe.
Anfechtung der Mitgliedschafts-Forderung
In Antwort auf Ihr Mahnschreiben, welches bei mir uebrigens im Spam-folder gelandet ist, fechte ich Ihre Forderung an, da die AGBs und Geschaeftsweise von Stayfriends gegen mehrer Rechtsgesetze des BGB verstoesst und somit rechtswidrig ist.
Sie koennen den Fall entweder selbst annulieren oder Stayfriends darum bitten, diese Forderung und Drohung auf Klage fallen zu lassen oder ich werde dieses Schreiben nicht nur an meinen Anwalt geben sondern auch durch kostenfreies Networking und Medienbereiche schicken und dann koennen Sie die einkommenden Kuendigungen sammeln.
Diesen von ihnen genannten §312b des BGB, welches – ich zitiere:
“auch ueber das Internet abgeschlossener Vertrag ist ein rechtskraeftiger Vertrag im Sinne des §312b des BGB”
ist nichts dagegen zu halten, jedoch verstossen Ihre Geschaeftsmethoden in mehreren Weisen gegen die guten Sitten allgemeiner Geschaeftsbeziehungen und vertraglichen Rechtsmaessigkeiten.
Ein Vertrag, der fuer 1 Jahr abgeschlossen wird, gilt auch nur fuer 1 Jahr, in diesem Falle die Gold-Mitgliedschaft fuer 1 Jahr bei Stayfriends. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung und endet mit dem Ablauf dieses Mitgliedschaftsjahres. Eine automatische Verlaengerung eines Vertrages, stellt einen unbefristeten Vertrag da, nicht aber einen befristeteten fuer den das Entgelt zeitgemaess fuer erwuenschte Dienstleistungen erbracht worden ist.
Diese Dienstleistungen oder Privilegien, die die Gold-Mitgliedschaft bietet, standen nach Ablauf des Mitgliedsjahres nicht mehr zur Verfuegung und die Mitgliedschaft reduzierte sich wieder auf die eines kostenlosen Nutzers, laut Ihren AGBs, 4.1. sowie 4.3.1. Somit habe ich keine entgeltlichen Dienste kostenfrei in Anspruch genommen nach Ablauf meines Mitgliedschaftsjahres.
Auf eine automatische Verlaengerung wurde ich nie hingewiesen, noch steht dies in Ihren AGBs. Auch per Email hab ich nichts diesbezueglich erhalten. Dies verstoesst schon mal gegen §157, §307(1) und (2) Punkt 2.,welches meine Anfechtung legitim macht laut §119 (1) und (2)BGB.
Selbst wenn eine Email ueber Aenderungen der AGBs an mich gesendet worden sei, dann kam sie nicht als offensichtliche “Vertragsaenderung” oder von einer Email-Addresse, die mein Email-Programm erkannt haette und ich es dadurch verpasst habe die noetige Kuendigung dessen einzureichen oder wie in Ihren Hilfethemen versteckt erklaert ist, die automatische Verlaengerung auszuschalten, worauf SIE sicher spekuliert haben und es weiterhin so zu tun pflegen mit anderen Mitgliedern.
Das die “automatische Verlaengerung” schon mal optional angeboten wird, sie zu waehlen oder nicht - versteckt unter ihren Hilfe-Themen – stellt hinterlistige Geschaeftsmethoden dar, aber keinen Vertragszwang. Darauf beziehe ich mich wieder auf §119(2), §123(1), §307(1) und §309(2a) BGB.
Man wuerde natuerlich denken, dass wesentliche Rechte und Pflichten, laut §307(2)2., die sich aus der Natur des Vertrags ergeben in Ihren AGBs aufgelistet waeren sowie bei Aenderungen Ihre AGBs aktualisiert werden wuerden und dem Kunden oder Mitglied, laut §154, §157, §307, §308 Absatz 4 und 7(a),(b), des BGBs ordnungsgemaess mitgeteilt wird oder zur Verfuegung gestellt wird. Dies aber ist in Ihrem Fall nicht der Fall und laut §155 BGB:
“Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde”
Diesem Punkt, von dem ich unkenntlich war, konnte ich aber laut §123 nicht zustimmen, und somit gilt §154 (1) BGB:
“Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.”
Dies wiederum hat zur Folge, dass ”Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag”, laut §150(2)BGB, von dem ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde, weder bei Erst-Registrierung, noch bei Anmeldung zur Gold-Mitgliedschaft. Auch wenn Sie in Ihren AGBs auffuehren, dass
“Der Nutzer willigt ein, über Änderungen der AGB nur per E-Mail an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, informiert zu werden. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht.“
bedeutet das nicht, dass Sie geschaeftsmaessigen Pflichten nachgekommen sind, denn laut BGB §312g (1) Satz 2, Pflichten im elektronischen Geschäfts-verkehr,:
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden:
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen,
mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
welches bedeutet, die "automatische Verlaengerung" auch in den AGB zu listen.
2. die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
§ 312i Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
§ 143 Anfechtungserklärung
(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
§ 316 Bestimmung der Gegenleistung
Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.
Artikel 246
Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen
§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
4. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
5. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
6. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
9. die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
11. alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und
12. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung ferner folgende Informationen in der in Absatz 1 genannten Art und Weise zur Verfügung stellen:
1. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde,
2. gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind,
3. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,
4. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt,
5. eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht,
6. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen,
7. einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang und
8. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen.
(3) Bei Telefongesprächen hat der Unternehmer dem Verbraucher nur Informationen nach Absatz 1 zur Verfügung zu stellen, wobei eine Angabe gemäß Absatz 1 Nr. 3 nur erforderlich ist, wenn der Verbraucher eine Vorauszahlung zu leisten hat. Satz 1 gilt nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher darüber informiert hat, dass auf Wunsch weitere Informationen übermittelt werden können und welcher Art diese Informationen sind, und der Verbraucher ausdrücklich auf die Übermittlung der weiteren Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung verzichtet hat.
§ 2 Weitere Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die in Satz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen, und zwar bei
1. Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
2. sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher. Der Unternehmer hat dem Verbraucher gemäß Satz 1 mitzuteilen:
1. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
2. die in § 1 Abs. 1 genannten Informationen,
3. bei Finanzdienstleistungen auch die in § 1 Abs. 2 genannten Informationen und
4. bei der Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen ferner
a) die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Informationen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen sind, sowie Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
b)
(2) Eine Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(3) Zur Erfüllung seiner Informationspflicht gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts kann der Unternehmer die in den Anlagen 1 und 2 für die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht vorgesehenen Muster in Textform verwenden. Soweit die nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 10, nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 und nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b mitzuteilenden Informationen in den Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, bedürfen sie einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
§ 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten
1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
3. darüber, wie er mit den gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,
4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27.07.2011 (BGBl. I S. 1600) m.W.v. 04.08.2011.
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AW: Stayfriends
ich habe nun mit wiederwillen an die Prodefacta gezahlt bevor es noch mehr wird und nachweisen ob man da einen Hacken gemacht hat oder nicht kann man ja leider hinterher nicht mehr.
Stayfriends
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