Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

Diskutiere Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft??? im Abofalle Forum im Bereich Abzocke und Betrug: Die Abzocker - Das sind Ihre Tricks; Hallo, im Jahr 2007 meldete ich mich erstmals bei stayfriends als Goldmitglied an, die Mitgliedschaft lief nach einem Jahr aus. Ich bekam immer wieder mails ...

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  1. #1
    kamoli

    Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo,

    im Jahr 2007 meldete ich mich erstmals bei stayfriends als Goldmitglied an, die Mitgliedschaft lief nach einem Jahr aus. Ich bekam immer wieder mails von stayfriends meine Mitgliedschaft wieder zu aktivieren. Im Jahr 2009 flatterte wieder eine mail rein, in der durch das Klicken eines Buttons eine Mitgliedschaft für 12 EUR erworben werden konnte. Ich bezahlte sofort per PayPal. Als Bestätigung bekam ich eine mail, in der das Ende meiner Mitgliedschaft genau ein Jahr später angegeben war (e-mails sind noch vorhanden). Nach Ablauf des Jahres bekam ich eine Mahnung, dass ich 24 EUR an stayfriends zu zahlen hätte, da ich bei der Einrichtung meines Accounts das Häckchen, das die Verlängerung der Mitgliedschaft bestätigt, nicht entfernt hatte. Mein Account bestand zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits. Ich wendete mich sofort an stayfriends, die sagten geschlossenen Verträge könne man nachträglich nicht rückgängig machen, dies gilt auch für die automatische Verlängerung. Ich löschte sofort meinen Account und zahlte nicht. Kurze Zeit später erreichten mich über Umwege (Adresse war nicht vollständig) Briefe der Firma Prodefacto. Sie forderten das Begleichen der offenen Forderungen. Es wurden auch Mahngebühren, Rückbuchungsgebühren und Bearbeitungskosten aufgelistet. Nach erneuter Unterlassung der Zahlung bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der alle angefallenen Kosten in einer Tabelle zusammenfasste und ein Zahlungsziel dazu nannte. Nach weiteren 10 Monaten ohne Zahlung bekam ich vor Kurzem wieder eine "letzte Chance" der Firma Prodefacto, die Rechnung zu begleichen. Sollte ich darauf nicht eingehen, ist mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu rechnen, der weitaus höhere Kosten mit sich bringen würde.

    Ich empfinde die Vorgehensweise der Firma stayfriends als absolute Abzocke. "Sie hätten das Häckchen am äußersten Bildschirmrand entfernen müssen." Ein Witz!

    Meine Frage:

    In den letzten Monaten sind einige Gerichtsurteile gesprochen worden, die solche "Abofallen" verhindern sollen. Gibt es in Bezug auf diese Vorgehensweise vielleicht auch irgendwelche gerichtlichen Aussagen?


    kamoli


  2. #2
    msobo66

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hey kamoli,
    Ich bin seit über vier Jahren Gold-Mitglied und habe jedes Jahr 15.- bezahlt ohne das es ein ABO war. Ich wurde jedes mal gefragt ob ich verlängern will und nun haben die einfach die AGB`s geändert und buchen 24.- von meinem Konto. Anstatt das sie mir die 9.- zu viel bezahlten zurück geben soll ich nun 48.- an das Inkasso Unternehmen zahlen und man droht mir mit Gericht.........
    Früher war der Laden mal ganz gut und nun ist es die reinste abzocke.
    Ich hoffe es finden sich hier noch mehr damit man vielleicht eine Sammelklage einreichen kann.....denn AGB`s ändern ohne einen darüber zu informieren und dann frecher weise auch noch einfach mehr abbuchen nenne ich betrug.....

  3. #3
    no_s_friend

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo Zusammen,
    weiß jemand, wann die Änderung der AGBs stattgefunden hat? Ich habe schon mein Postfach durchsucht, gut möglich, dass ich die Mail versehentlich gelöscht habe. Nun, kein Wunder, wird man ja förmlich bombardiert mit Mails von denen, zumindest wenn man sich nicht mal die Zeit nimmt und die ganzen Benachrichtigungsfunktionen durchackert.

    Fakt ist, dass ich heute auch sehr überrascht war, dass plötzlich 24 Euro von meinem Konto abgebucht werden sollen, da mein Account sich ebenfalls automatisch verlängert. Ich selbst war 100% davon überzeugt, als ich mich vor einem Jahr dort angemeldet hatte, dass die Gold-Mitgliedschaft nach einem Jahr automatisch endet. Insbesondere, weil die ja eine schöne Anzeige haben, in der ja Countdown-artig die Tage der Gold-Mitgliedschaft runter gezählt werden, was für mich suggeriert, dass man sich da um nichts mehr kümmern muss, wenn man NICHT verlängern möchte! Da ich die Mail wie geschrieben nicht mehr habe, weiß ich auch nicht, in welcher Form die AGB Änderung angekündigt wurde. Ich weiß nur, dass da offensichtlich im Betreff nicht drin stand „Achtung – Wichtige Änderung der AGBS“ o.ä. und sicher auch nicht unmittelbar aus der Mail hervor ging, dass sich nun die Mitgliedschaften automatisch verlängern. Denn, dann hätte ich sofort agiert! Auch wäre es gut gewesen, wenn man beim nächsten einloggen, den AGBs hätte explizit noch mal zustimmen müssen. Solche Sache wie „wenn 14 Tage von Ihrer Seite kein Widerspruch kommt, gelten die AGBs als akzeptiert“ sind nicht gerade verbraucherfreundlich, insbesondere wenn es um so drastische Änderungen geht! Und meiner Ansicht sind diese Änderungen sehr drastisch, zumindest dann, wenn auch bei bestehenden Mitgliedschaften plötzlich eine Option „default-mäßig“ gesetzt wird, dass man nun explizit die Verlängerung kündigen muss. Viel Kundenfreundlicher wäre es gewesen, wenn die meinetwegen, bei Neuanmeldungen dies „automatisch“ setzen würde und einen entsprechenden Hinweis anbringt und bei Bestandskunden, die Option auf „automatisch Auslaufen“ gesetzt hätte und den Kunden dann die Möglichkeit gegeben hätte, dies auf „automatisch Verlängern“ zu setzen!

    Nun denn, ich denke, dass dieses Vorgehen sicher rechtens ist, wenn auch nicht (wie erwähnt) kundenfreundlich! Ich selbst habe jedenfalls mein Account sofort auf „nicht verlängern“ gesetzt und werde spätestens nach Ablauf dieser „Zwangsverlängerung“ den Account komplett löschen!
    Gespannt bin ich, ob man sich mit so einer Sache selbst einen Gefallen getan hat, oder ob jetzt erst recht, Kunden zu Facebook und Co. wechseln, wo man viele ähnliche Funktionen (und teilweise mehr) auch kostenlos bekommt. Ich schätze mal, dass man in diesem Jahr noch mal gute Einnahmen mit so einer Aktion sich sichern konnte, aber danach dann umso mehr verärgerte Kunden abwandern!

    Wie gesagt, über einen Hinweis, bzw. auch Zitat, wann und in welcher Form (und unter welchen Bedingungen) die Änderung stattgefunden hat, wäre ich dankbar, da ich dies auch als Grundlage bräuchte mich mal bei dem Laden entsprechend zu beschweren, wenn ich auch nicht mit Erfolg rechne….

  4. #4
    no_s_friend

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo Zusammen,
    weiß jemand, wann die Änderung der AGBs stattgefunden hat? Ich habe schon mein Postfach durchsucht, gut möglich, dass ich die Mail versehentlich gelöscht habe. Nun, kein Wunder, wird man ja förmlich bombardiert mit Mails von denen, zumindest wenn man sich nicht mal die Zeit nimmt und die ganzen Benachrichtigungsfunktionen durchackert.

    Fakt ist, dass ich heute auch sehr überrascht war, dass plötzlich 24 Euro von meinem Konto abgebucht werden sollen, da mein Account sich ebenfalls automatisch verlängert. Ich selbst war 100% davon überzeugt, als ich mich vor einem Jahr dort angemeldet hatte, dass die Gold-Mitgliedschaft nach einem Jahr automatisch endet. Insbesondere, weil die ja eine schöne Anzeige haben, in der ja Countdown-artig die Tage der Gold-Mitgliedschaft runter gezählt werden, was für mich suggeriert, dass man sich da um nichts mehr kümmern muss, wenn man NICHT verlängern möchte! Da ich die Mail wie geschrieben nicht mehr habe, weiß ich auch nicht, in welcher Form die AGB Änderung angekündigt wurde. Ich weiß nur, dass da offensichtlich im Betreff nicht drin stand „Achtung – Wichtige Änderung der AGBS“ o.ä. und sicher auch nicht unmittelbar aus der Mail hervor ging, dass sich nun die Mitgliedschaften automatisch verlängern. Denn, dann hätte ich sofort agiert! Auch wäre es gut gewesen, wenn man beim nächsten einloggen, den AGBs hätte explizit noch mal zustimmen müssen. Solche Sache wie „wenn 14 Tage von Ihrer Seite kein Widerspruch kommt, gelten die AGBs als akzeptiert“ sind nicht gerade verbraucherfreundlich, insbesondere wenn es um so drastische Änderungen geht! Und meiner Ansicht sind diese Änderungen sehr drastisch, zumindest dann, wenn auch bei bestehenden Mitgliedschaften plötzlich eine Option „default-mäßig“ gesetzt wird, dass man nun explizit die Verlängerung kündigen muss. Viel Kundenfreundlicher wäre es gewesen, wenn die meinetwegen, bei Neuanmeldungen dies „automatisch“ setzen würde und einen entsprechenden Hinweis anbringt und bei Bestandskunden, die Option auf „automatisch Auslaufen“ gesetzt hätte und den Kunden dann die Möglichkeit gegeben hätte, dies auf „automatisch Verlängern“ zu setzen!

    Nun denn, ich denke, dass dieses Vorgehen sicher rechtens ist, wenn auch nicht (wie erwähnt) kundenfreundlich! Ich selbst habe jedenfalls mein Account sofort auf „nicht verlängern“ gesetzt und werde spätestens nach Ablauf dieser „Zwangsverlängerung“ den Account komplett löschen!
    Gespannt bin ich, ob man sich mit so einer Sache selbst einen Gefallen getan hat, oder ob jetzt erst recht, Kunden zu Facebook und Co. wechseln, wo man viele ähnliche Funktionen (und teilweise mehr) auch kostenlos bekommt. Ich schätze mal, dass man in diesem Jahr noch mal gute Einnahmen mit so einer Aktion sich sichern konnte, aber danach dann umso mehr verärgerte Kunden abwandern!

    Wie gesagt, über einen Hinweis, bzw. auch Zitat, wann und in welcher Form (und unter welchen Bedingungen) die Änderung stattgefunden hat, wäre ich dankbar, da ich dies auch als Grundlage bräuchte mich mal bei dem Laden entsprechend zu beschweren, wenn ich auch nicht mit Erfolg rechne….

  5. #5
    gina4711

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    ich habe die Woche auch so ein Schreiben per Email erhalten, wobei ich 2006 bei Stayfriends eine Goldmitgliedschaft hatte und seitdem nichts mehr von Stayfiends gelesen oder aber gehört habe. Ich gehe davon aus, das es sich hierbei definitiv um Betrug handelt!

  6. #6
    coranelly

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    hallo liebe stayfriends-Geschädigte,
    genauso, wie ihr das hier beschrieben habt, ist es mir auch ergangen.
    Von einem zu setzenden Häkchen oder Nichtsetzen war auch mir nichts bekannt. Auch bei mir stand, das die Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch endet. Von anderen Bekannten wurde mir auch gesagt, das man immer gefragt wird, ob man die Mitgliedschaft verlängern möchte, daher schien mir das auch ok.
    Am 13.11.2011 wurde mir nun mitgeteilt, das ich automatisch in ein Abo geführt werde, bei dem ich kein 14tägiges Widerrufsrecht hätte, da dies eine Verlängerung sei. Ich sehe das allerdings nicht so: Meines Wissens nach darf eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen --sprich doppelter Preis, 24€--nicht vorgenommen werden, ohne ein ausserordentliches Kündigungsrecht, eben wie bei einer Versicherung auch, wenn sich die Bedingungen ändern.
    Ich weiß nicht, warum hier die Verbraucherschützer schlafen. Das kann doch nicht Rechtens sein.
    Da ich nun in mehreren Blogs recherchiert habe und ihnen entnommen habe, das die einem auch Inkassounternehmen auf den Hals hetzen, zahle ich zähneknirschend unter Vorbehalt und habe die sofortige Kündigung veranlaßt zum Ablauf der unfreiwilligen Fortführung der Goldmitgliedschaft zum doppelten Preis.
    Wenn hier eine Sammelklage angestrebt werden soll, bitte ich um Info, wie man das machen soll, oder was ich tun muß.

  7. #7
    dischi

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Zitat Zitat von no_s_friend Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,
    weiß jemand, wann die Änderung der AGBs stattgefunden hat? Ich habe schon mein Postfach durchsucht, gut möglich, dass ich die Mail versehentlich gelöscht habe. Nun, kein Wunder, wird man ja förmlich bombardiert mit Mails von denen, zumindest wenn man sich nicht mal die Zeit nimmt und die ganzen Benachrichtigungsfunktionen durchackert.
    Leider habe ich auch auf mehrfaches Nachfragen nichts als die aktuelle AGB bekommen koennen, die Links zu den zur Zeit meines "Abos?" gueltigen AGBs sind tot und fuehren nur auf die aktuell geöffnete Stayfriendsseite. Erstaunlicherweise habe ich für sechs Monate nicht eine Email von Stayfriends erhalten, nach Auslauf meiner Goldmitgliedschaft. Und genau in diesem Zeitraum behauptet Stayfriends, die Zahlungsaufforderungen gesendet zu haben. Berufen sich aber darauf, dass durch Abschluss des Abos der Nutzer in der Bringepflicht ist. Auf Auskunft der Hotline, dass das nicht richtige Lesen der Bedingungen ja wohl mein Problem ist, möchte ich hiermit darauf hinweisen, dass eine entsprechend subjektive Berichterstattung ueber den Vorgang nun eher eine Konsequenz des Nutzerunfreundlichen Geschäftsmodelles ist.
    Interessant ist eigentlich auch, das von Stayfriends trotz des angeblich abgeschlossenen Abos nicht die Abofunktion bei Paypal genutzt wurde, was mich erst in die missliche Lage gebracht hat. Ansonsten wäre ich ja mit der Nase darauf gestoßen und die Zahlung zeitgemäß erfolgt.
    Sollte jemand die Januar 2009 gültige AGB haben, bitte ich um Nachricht.

    Hier der Auszug der Mail vom 30.04.2010:

    Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Vorname, Stiftung Warentest hat es bestätigt: In den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von StayFriends gibt es "keine Mängel", der Umgang mit Nutzerdaten wurde mit "gut" bewertet. Deshalb werden nun für alle StayFriends-Mitglieder die AGB auf die neueste (getestete) Version angepasst.

    Neue AGB


    Die Gegenüberstellung aller Änderungen finden Sie in dieser E-Mail und in diesem PDF:

    PDF zum Vergleich der alten und neuen AGB

    Sind Sie mit den neuen AGB einverstanden, müssen Sie gar nichts tun. Möchten Sie den Änderungen widersprechen, wenden Sie sich innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieser E-Mail schriftlich an uns. Mit einem Widerspruch ist leider auch die Löschung Ihres Mitgliedskontos bei StayFriends verbunden.

    Ihr Widerspruch wäre zu richten an:
    StayFriends GmbH
    Neustädter Kirchenplatz 1a
    91054 Erlangen
    Fax: 030-23 60 78 5-66
    oder senden Sie eine E-Mail an widerruf@stayfriends.de.

    [Zu meinem Profil]

    Gegenüberstellung aller Änderungen
    Ziffern, an denen sich nichts geändert hat, wurden ausgeblendet
    AGB, Version 3.0 (alte Version) AGB, Version 3.1 (neue Version)

    4.4 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung Der Nutzer kann seine Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tage des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    StayFriends GmbH

    Neustädter Kirchenplatz 1a

    91054 Erlangen

    FAX: 030-23 60 78 5-66

    E-Mail: widerruf@stayfriends.de

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Nutzer der StayFriends GmbH insoweit ggf. Wertsersatz leisten.
    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn StayFriends mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat. Der Nutzer veranlasst die Ausführung der Dienstleistung in diesem Sinne insbesondere durch Öffnen oder Versenden von Nachrichten.

    Ende der Widerrufsbelehrung 4.4 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung Der Nutzer kann seine Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tage des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    StayFriends GmbH

    Neustädter Kirchenplatz 1a

    91054 Erlangen

    FAX: 030-23 60 78 5-66

    E-Mail: widerruf@stayfriends.de

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Nutzer der StayFriends GmbH insoweit ggf. Wertsersatz leisten.
    Dies kann dazu führen, dass der Nutzer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Die Wertermittlung richtet sich dabei nicht nach der tatsächlichen zeitlichen Nutzung bzw. Möglichkeit der Inanspruchnahme der empfangenen Leistung.

    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Der Vertrag ist durch die StayFriends GmbH in diesem Sinne bereits mit der Freischaltung der GOLD-Mitgliedschaft erfüllt.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    Stand: 14.02.2008 Stand: 12.08.2009


    Schutz Ihrer Daten
    Bitte leiten Sie diese E-Mail nicht an andere Personen weiter, da diese damit Zugriff auf einige Ihrer bei StayFriends hinterlegten Daten haben. Falls Sie diese E-Mail bereits weitergeleitet haben, können Sie hier ein neues Passwort setzen und so den Zugriff für Andere sperren.

    Adresse ändern
    Ihre aktuelle E-Mail Adresse bei StayFriends lautet: bombi@bigfoot.de
    Hier können Sie Ihre E-Mail Adresse jederzeit ändern.

    Impressum:
    StayFriends GmbH, Neustädter Kirchenplatz 1a, D-91054 Erlangen
    Registergericht Fürth: HRB 10669
    Geschäftsführer: Michel Lindenberg, Peter Wiederspan
    Verantwortlich für den Inhalt: Michel Lindenberg

  8. #8
    Jepessen

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Mir ist es auch passiert das ich unbeabsichtigt in die Abo-Falle geraten bin. Meine 1 jährige Goldmitgliedschaft wurde Anfang 2010 abgeschlossen, da sie mir für 12€ angeboten wurde. Ich dachte mir damals, das kann man ja einmal ausprobieren. Da mir aber der Verein mit seinen nervigen Mails (Gewinnspiele etc) gehörig auf den Geist geht, hatte ich niemals vor es zu Erneuern. Heute bekam ich eine Mailbestätigung von Paypal und Stayfriends über eine Abbuchung von 24€. Bei einem Anruf wurde mir gesagt, ich hätte dem zugestimmt was aber nicht stimmt. Bei Paypal leitete ich ein Betrugsverfahren ein und der Betrag wurde binnen Stunden zurückgebucht. Darauf bekam ich eine neue Mail von Stayfriends mit der Aufforderung die fälligen 24€ per Überweisung zu zahlen. Sie wurden von Paypal also umhgehend über den Vorgang unterrichtet. Ich werde das Geld nicht zahlen und werde mich anders und hoffentlich effektiv auch für Andere wehren. Als Bildjournalist habe ich beste Beziehungen zu anderen Kollegen der schreibenden Zunft und einer meiner Freunde ist ein angesehener TV-Journalist. Er arbeitet oft für Frontal21 vom ZDF und ich werde jetzt aktiv, dass diese unlauteren Methoden einmal publik werden.

  9. #9
    dacames

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Mir ist es ebenso ergangen. Nach einigen Mails mit der Aufforderung zu zahlen, habe jedesmal geantwortet, dass ich nicht bereit bin, zu zahlen; war erst mal fünf Monate Ruhe. Gestern kam nun eine Mail vom o.g. Inkassobüro. Tja, ich werde nicht reagieren. Habe damals schon Stayfriends geschrieben, dass ich es gerichtlich klären lassen möchte. Malsehen, wie es so weitergeht.

  10. #10
    Campingfreundin02

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo,

    ich habe jetzt ein ähnliches Problem. Mir wird auch vorgeworfen, ich hätte den Haken für die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ nicht entfernt und meine Mitgliedschaft hätte sich nun um ein weiteres Jahr, bis Ende Januar 2012, verlängert. Das war im Januar 2011, als ich von Stayfriends das via Mail mitgeteilt bekam. Ich bekam außerdem Mails, ich hätte noch nicht bezahlt. Leider kann ich nicht beweisen, dass Stayfriends diesen Haken gesetzt haben muss, denn für 24,00 Euro einen Anwalt zu bemühen, das empfand ich als sinnlos. In diesem Land gibt es leider einen großen Unterschied zwischen Recht haben und bekommen. Recht bekommen die, die die besseren Anwälte bezahlen können, auch wenn die kein Recht haben. Aus diesem Grund entschied ich mich, der Klügere gibt nach und das bin ganz sicher ich, niemals aber Stayfriends.
    Anfang April 2011 hatte ich dann die 24,00 Euro nachweisbar bezahlt, um vor diesem Abzockerverein Stayfriends endlich Ruhe zu haben. Ich hatte mich auch abgemeldet und die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ war ebenfalls abgeschaltet. All das habe ich schriftlich. Und im Januar 2012, wenige Tage vor Ablauf des aufgenötigten Zusatzjahres bei Stayfriends, bekam ich von dieser ominösen Firma Prodefacto einen Bescheid, dass ich die 24,00 Euro für meine Goldmitgliedschaft plus Gebühren, insgesamt etwas über 52,00 Euro, bezahlen soll. Ich habe denen nun meinen Kontoauszug vom April 2011 kopiert und via Mail zugesendet. Darauf sind die korrekten Daten alle zu erkennen, wie Bankverbindung, mein Name, Empfänger und Betrag. Mal sehen, wie das ausgeht. Ich habe alles bezahlt und werde Auslagen und Gebühren dieser der Firma Prodefacto ganz sicher nicht bezahlen.
    Diese Masche scheint bei diesen Betrügern Stayfriends tatsächlich Methode zu haben.
    Von den Verbraucherschützern kann man hier nicht viel erwarten. Man kann nur hoffen, dass die Menschen irgendwann aufwachen und solche Verbrecher wie Stayfriends werden boykottiert. Das ist die einzige Möglichkeit, nämlich durch fehlende Mitglieder, den Geldhahn abzudrehen. Eine andere Sprache verstehen die sicherlich nicht. Ich für meinen Teil werde unter meinen Arbeitskollegen und in meinem Bekanntenkreis diese Geschichte der Abzocker Stayfriend erzählen und allen empfehlen, sich bei Stayfriends abzumelden und auf den Haken für die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ zu achten.

  11. #11
    maju2012

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Zitat Zitat von Campingfreundin02 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe jetzt ein ähnliches Problem. Mir wird auch vorgeworfen, ich hätte den Haken für die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ nicht entfernt und meine Mitgliedschaft hätte sich nun um ein weiteres Jahr, bis Ende Januar 2012, verlängert. Das war im Januar 2011, als ich von Stayfriends das via Mail mitgeteilt bekam. Ich bekam außerdem Mails, ich hätte noch nicht bezahlt. Leider kann ich nicht beweisen, dass Stayfriends diesen Haken gesetzt haben muss, denn für 24,00 Euro einen Anwalt zu bemühen, das empfand ich als sinnlos. In diesem Land gibt es leider einen großen Unterschied zwischen Recht haben und bekommen. Recht bekommen die, die die besseren Anwälte bezahlen können, auch wenn die kein Recht haben. Aus diesem Grund entschied ich mich, der Klügere gibt nach und das bin ganz sicher ich, niemals aber Stayfriends.
    Anfang April 2011 hatte ich dann die 24,00 Euro nachweisbar bezahlt, um vor diesem Abzockerverein Stayfriends endlich Ruhe zu haben. Ich hatte mich auch abgemeldet und die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ war ebenfalls abgeschaltet. All das habe ich schriftlich. Und im Januar 2012, wenige Tage vor Ablauf des aufgenötigten Zusatzjahres bei Stayfriends, bekam ich von dieser ominösen Firma Prodefacto einen Bescheid, dass ich die 24,00 Euro für meine Goldmitgliedschaft plus Gebühren, insgesamt etwas über 52,00 Euro, bezahlen soll. Ich habe denen nun meinen Kontoauszug vom April 2011 kopiert und via Mail zugesendet. Darauf sind die korrekten Daten alle zu erkennen, wie Bankverbindung, mein Name, Empfänger und Betrag. Mal sehen, wie das ausgeht. Ich habe alles bezahlt und werde Auslagen und Gebühren dieser der Firma Prodefacto ganz sicher nicht bezahlen.
    Diese Masche scheint bei diesen Betrügern Stayfriends tatsächlich Methode zu haben.
    Von den Verbraucherschützern kann man hier nicht viel erwarten. Man kann nur hoffen, dass die Menschen irgendwann aufwachen und solche Verbrecher wie Stayfriends werden boykottiert. Das ist die einzige Möglichkeit, nämlich durch fehlende Mitglieder, den Geldhahn abzudrehen. Eine andere Sprache verstehen die sicherlich nicht. Ich für meinen Teil werde unter meinen Arbeitskollegen und in meinem Bekanntenkreis diese Geschichte der Abzocker Stayfriend erzählen und allen empfehlen, sich bei Stayfriends abzumelden und auf den Haken für die „automatische Verlängerung der Gold-Mitgliedschaft“ zu achten.


    ich kann nur sagen nichts machen, ich hatte das gleiche habe der Mahnstelle einen Mail geschickt , mit der bitte

    mir den Auftrag von Stayfriends über den Einzug des Betrages zu übermitteln. Seit dem habe ich nicht mehr von denen gehört weil ise es auch nicht beweisen können.


    Gruß
    Martina

  12. #12
    nuni

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Moin,

    ich bin bei meiner Suche nach Infos über das Inkassounternehmen Prodefacto auf diesen Thread gestoßen.
    Mir ist das selbe passiert mit Stayfriends passiert.
    Erst normale Mitgliedschaft, dann für ein Jahr Gold-Mitglied, Mitgliedschaft wurde nicht automatisch Verlängert.
    danach war ich für fast ein Jahr wieder normales Mitglied und dann wieder Goldmitglied bis zum 26.11.2011.

    Über die Verlängerung meiner Mitgliedschaft bin ich nur gestolpert als ich am 26.11. eine Mail von Paypal erhielt aus der ich entnehmen konnte, dass mir der Beitrag von meinem PayPal Konto abgebucht wurde.

    Noch am selben Tag habe ich den Betrag zurück gebucht und Stayfriends darüber informiert.
    Für den Fall der Fälle habe ich noch einen Screenshot von meinem Stayfriends-Konto gemacht so dass man einen Überblick über meine Freie- und Gold-Mitgliedschaften hat und auch sehen kann, dass die erste Gold-Mitgliedschaft auch nicht automatisch verlängert wurde.
    Muss noch dazu sagen, dass ich keinerlei Mails von Stayfriends erhalte so auch nicht die angeblichen Mahnungen die man in einem Schreiben bzw der letzten Mahnung erwähnte.
    In der Mahnung vom Januar teilte man mir auch mit, sofern ich die Zahlungsfrist verstreichen lassen wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen zur weiteren Bearbeitung übergeben werde.

    Noch am selben Tag ging ein Widerspruch an Stayfriends per Einschreiben raus.
    Heute habe ich nun Post von Prodefacto Forderungsmanagement GmbH erhalten und man bittet mich eindringlich darum, den offenen Betrag von 51,59€ zum 27.02.2012 zu überweisen.
    Für den Fall, dass ich einen finanziellen Engpass habe bietet man mir auch gleich eine Ratenzahlung an.

    Nachdem ich nun feststellen musste, dass sich offensichtlich solche Probleme mit Stayfriend häufen und auch die Firma Prodefacto kein ungeschriebenes Blatt ist und wohl überwiegend den Geldeintreiber für dubiose Abo-Firmen spielt hab ich nun ein nettes Schreiben an Prodefacto aufgesetzt und dem Verein ebenfalls nur ein Frist von 10 Tagen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Nachweispflicht gesetzt.

    Kommen die Jungs ihrer Nachtweißpflicht nicht nach ist die Sache gegessen.

    Viele Grüße
    Nuni

  13. #13
    DianaK

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Kamoli,

    ich weiss es ist schon ne Weile her, aber mir ist das auch passiert. GENAU WIE DIR!!! Ich weiss nicht ob Du's schon bezahlt hast, wenn nicht, kannst Du es anfechten. Stayfriends verstoesst gegen sooo viele Rechtsvorschriften, dass ist schon gar nicht mehr lustig!!

    Hier is mein Anfechtungsschreiben an die: (ich wusste nicht/noch nicht ob die AGBs sich geaendert hatten oder nicht aber im BGB steht dazu auch viel wenn ich's jetzt hier nicht mit aufgefuehrt habe). Ich hoffe das hilft.

    Anfechtung der Mitgliedschafts-Forderung
    In Antwort auf Ihr Mahnschreiben, welches bei mir uebrigens im Spam-folder gelandet ist, fechte ich Ihre Forderung an, da die AGBs und Geschaeftsweise von Stayfriends gegen mehrer Rechtsgesetze des BGB verstoesst und somit rechtswidrig ist.
    Sie koennen den Fall entweder selbst annulieren oder Stayfriends darum bitten, diese Forderung und Drohung auf Klage fallen zu lassen oder ich werde dieses Schreiben nicht nur an meinen Anwalt geben sondern auch durch kostenfreies Networking und Medienbereiche schicken und dann koennen Sie die einkommenden Kuendigungen sammeln.
    Diesen von ihnen genannten §312b des BGB, welches – ich zitiere:
    “auch ueber das Internet abgeschlossener Vertrag ist ein rechtskraeftiger Vertrag im Sinne des §312b des BGB”
    ist nichts dagegen zu halten, jedoch verstossen Ihre Geschaeftsmethoden in mehreren Weisen gegen die guten Sitten allgemeiner Geschaeftsbeziehungen und vertraglichen Rechtsmaessigkeiten.
    Ein Vertrag, der fuer 1 Jahr abgeschlossen wird, gilt auch nur fuer 1 Jahr, in diesem Falle die Gold-Mitgliedschaft fuer 1 Jahr bei Stayfriends. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung und endet mit dem Ablauf dieses Mitgliedschaftsjahres. Eine automatische Verlaengerung eines Vertrages, stellt einen unbefristeten Vertrag da, nicht aber einen befristeteten fuer den das Entgelt zeitgemaess fuer erwuenschte Dienstleistungen erbracht worden ist.
    Diese Dienstleistungen oder Privilegien, die die Gold-Mitgliedschaft bietet, standen nach Ablauf des Mitgliedsjahres nicht mehr zur Verfuegung und die Mitgliedschaft reduzierte sich wieder auf die eines kostenlosen Nutzers, laut Ihren AGBs, 4.1. sowie 4.3.1. Somit habe ich keine entgeltlichen Dienste kostenfrei in Anspruch genommen nach Ablauf meines Mitgliedschaftsjahres.
    Auf eine automatische Verlaengerung wurde ich nie hingewiesen, noch steht dies in Ihren AGBs. Auch per Email hab ich nichts diesbezueglich erhalten. Dies verstoesst schon mal gegen §157, §307(1) und (2) Punkt 2.,welches meine Anfechtung legitim macht laut §119 (1) und (2)BGB.
    Selbst wenn eine Email ueber Aenderungen der AGBs an mich gesendet worden sei, dann kam sie nicht als offensichtliche “Vertragsaenderung” oder von einer Email-Addresse, die mein Email-Programm erkannt haette und ich es dadurch verpasst habe die noetige Kuendigung dessen einzureichen oder wie in Ihren Hilfethemen versteckt erklaert ist, die automatische Verlaengerung auszuschalten, worauf SIE sicher spekuliert haben und es weiterhin so zu tun pflegen mit anderen Mitgliedern.

    Das die “automatische Verlaengerung” schon mal optional angeboten wird, sie zu waehlen oder nicht - versteckt unter ihren Hilfe-Themen – stellt hinterlistige Geschaeftsmethoden dar, aber keinen Vertragszwang. Darauf beziehe ich mich wieder auf §119(2), §123(1), §307(1) und §309(2a) BGB.
    Man wuerde natuerlich denken, dass wesentliche Rechte und Pflichten, laut §307(2)2., die sich aus der Natur des Vertrags ergeben in Ihren AGBs aufgelistet waeren sowie bei Aenderungen Ihre AGBs aktualisiert werden wuerden und dem Kunden oder Mitglied, laut §154, §157, §307, §308 Absatz 4 und 7(a),(b), des BGBs ordnungsgemaess mitgeteilt wird oder zur Verfuegung gestellt wird. Dies aber ist in Ihrem Fall nicht der Fall und laut §155 BGB:
    “Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde”
    Diesem Punkt, von dem ich unkenntlich war, konnte ich aber laut §123 nicht zustimmen, und somit gilt §154 (1) BGB:
    “Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.”
    Dies wiederum hat zur Folge, dass ”Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag”, laut §150(2)BGB, von dem ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde, weder bei Erst-Registrierung, noch bei Anmeldung zur Gold-Mitgliedschaft. Auch wenn Sie in Ihren AGBs auffuehren, dass
    “Der Nutzer willigt ein, über Änderungen der AGB nur per E-Mail an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, informiert zu werden. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht.“
    bedeutet das nicht, dass Sie geschaeftsmaessigen Pflichten nachgekommen sind, denn laut BGB §312g (1) Satz 2, Pflichten im elektronischen Geschäfts-verkehr,:
    (1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden:
    1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen,
    mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
    welches bedeutet, die "automatische Verlaengerung" auch in den AGB zu listen.

    2. die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
    3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
    4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.


    § 312i Abweichende Vereinbarungen
    Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

    § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
    (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

    § 143 Anfechtungserklärung
    (1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.

    § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

    § 316 Bestimmung der Gegenleistung
    Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.

    Artikel 246
    Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen
    § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
    (1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
    1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
    2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
    3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
    4. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
    5. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
    6. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
    7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
    8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
    9. die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
    10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
    11. alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und
    12. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
    (2) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung ferner folgende Informationen in der in Absatz 1 genannten Art und Weise zur Verfügung stellen:
    1. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde,
    2. gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind,
    3. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,
    4. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt,
    5. eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht,

    6. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen,
    7. einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang und
    8. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen.
    (3) Bei Telefongesprächen hat der Unternehmer dem Verbraucher nur Informationen nach Absatz 1 zur Verfügung zu stellen, wobei eine Angabe gemäß Absatz 1 Nr. 3 nur erforderlich ist, wenn der Verbraucher eine Vorauszahlung zu leisten hat. Satz 1 gilt nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher darüber informiert hat, dass auf Wunsch weitere Informationen übermittelt werden können und welcher Art diese Informationen sind, und der Verbraucher ausdrücklich auf die Übermittlung der weiteren Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung verzichtet hat.

    § 2 Weitere Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
    (1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die in Satz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen, und zwar bei
    1. Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags,
    2. sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher. Der Unternehmer hat dem Verbraucher gemäß Satz 1 mitzuteilen:
    1. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
    2. die in § 1 Abs. 1 genannten Informationen,

    3. bei Finanzdienstleistungen auch die in § 1 Abs. 2 genannten Informationen und

    4. bei der Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen ferner
    a) die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Informationen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen sind, sowie Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
    b)
    (2) Eine Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
    (3) Zur Erfüllung seiner Informationspflicht gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts kann der Unternehmer die in den Anlagen 1 und 2 für die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht vorgesehenen Muster in Textform verwenden. Soweit die nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 10, nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 und nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b mitzuteilenden Informationen in den Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, bedürfen sie einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.

    § 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
    Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten
    1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
    2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
    3. darüber, wie er mit den gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,
    4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
    5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.



    Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27.07.2011 (BGBl. I S. 1600) m.W.v. 04.08.2011.

  14. #14
    schwotzes

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo - alle Mitgeschädigten

    mir geht es ganz genauso und die Verfahrensweise schreit zum Himmel. Am übelsten finde ich, dass Stayfriends Zugriff auf mein PayPal Konto hatte und dort sofort abbuchen konnte. Denen habe ich erst einmal die Hölle heiß gemacht. Nach vielen Telefonaten (ich müsse das mit Stayfriends klären) habe ich bei PayPal erst mal Dampf gemacht, das ein unerlaubter Zugriff auf mein Konto erfolgte. Die haben das Geld wieder zurückgebucht.

    Den weiteren Schriftwechsel mit Stayfriends kennt ihr.

    Hat jemand schon einen Erfolg erzielt. Ist es bei einem von euch nach den Inkasso-Forderungen schon vor Gericht gegangen. Ich werde es auf jeden Fall bis dorthin gehen lassen. Die 24,-- Euro würden nicht so weh tun, aber ich finde ALLEIN AUS PRINZIP darf man sich solche Machenschaften nicht gefallen lassen.

    Bin sehr gespannt auf eure Antworten.

  15. #15
    Stay Friends Opfer

    AW: Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

    Hallo an die Opfer Gemeinde !

    Nun hat es mich auch erwischt . Seit 2010 war ich für je 12 Euro , also 2 mal Gold Mitglied . Jeweils nach einem Jahr
    endete die Mitgliedschaft automatisch . Genauso hatte ich es auch dieses Mal erwartet , ich wollte die Mitgliedschaft auslaufen lassen und mich dann abmelden , weil das sowieso irgendwie unnütz ist .

    Vor ein paar Tagen bekam ich dann eine E-Mail ,die mich dann völlig umhaute :


    Ihre Gold-Mitgliedschaft ist wunschgemäß für nur 24,- EUR automatisch verlängert worden. Ihre neue Mitgliedschaft läuft vom 13.04.2012 bis zum 13.04.2013 und verlängert sich danach automatisch jeweils um weitere 12 Monate.
    Bei Fragen antworten Sie bitte nicht auf diese
    E-Mail, sondern nutzen die rechts aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

    Wunschgemäß ??? Ich kann mich nicht erinnern , das ich irgendwo geäußert habe , ich möchte für nur 24 Euro ein weiteres Jahr verlängern ! Ja gehts noch ??? Wie kann man das verlängern, ohne mich überhaupt gefragt zu haben ob ich das auch möchte ???

    Ich habe dann in den Einstellungen die automatische Verlängerung abgestellt und aus lauter Wut mein Account gelöscht !!! Auf meine Beschwerde Mails bekam ich dann folgende Antwort :




    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Sie hatten nach dem Erwerb Ihrer Gold-Mitgliedschaft ein einmaliges 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht für bereits in Kraft getretene Verlängerungen von Abonnements gibt es nicht.

    Wir weisen sowohl beim Erwerb der Gold-Mitgliedschaft als auch in der Bestätigungs-E-Mail über den Kauf ausdrücklich darauf hin, dass diese sich automatisch nach Ablauf verlängert.

    Ihnen wurde beim Erwerb Ihrer Gold-Mitgliedschaft per Kreditkarte folgender Text angezeigt:

    "Die Laufzeit der Gold-Mitgliedschaft beträgt xx Monate und verlängert sich nach Ablauf jeweils zum Preis von xx Euro um ein weiteres Jahr. Sie können die Gold-Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ablaufzeitpunkt über den Menüpunkt "Gold-Mitgliedschaft > Kontoauszug" kündigen."

    Die Original-Ansicht dieses Textes entnehmen Sie bitte unserem E-Mail-Anhang.

    Da Sie nach dem Erwerb der Gold-Mitgliedschaft die automatische Verlängerung in Ihrem Profil nicht gekündigt haben, trat diese nach Ablauf automatisch in Kraft.

    Mit der Löschung Ihres Eintrags ist ebenfalls Ihre Gold-Mitgliedschaft zum Ende der Laufzeit gekündigt.

    Freundliche Grüße

    Fällt einem da noch was dazu ein ???

    Wie kann man den wissen , das man die automatische Verlängerung in dem Profil kündigen muss ? Wenn man noch nicht mal weiß , das das dort so eingestellt ist ? Und man das Profil nicht besucht ? Und ich es die Jahre vorher auch nie gemacht habe ???

    Ich hoffe wirklich , das jemand eine Sammelklage gegen diese Betrüger und Abzocker einreicht ??? Wie viel Opfer
    muss es noch geben , bevor da was passiert ???

    Ein Stay Friends Geschädigter , now Stay Enemies for ever !!!

Stayfriends - Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft???

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stayfriends automatisch verlängert
automatische verlängerung stayfriends
bestätigung ihrer zahlung an stayfriends gmbh
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mitgliedschaft wurde internetfirma automatisch ein jahr verlängert
mahnungen von stayfriends
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