United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
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eine Frage zuerst an Sie. Warum schließen Sie einen Vertrag mit uns, wenn Sie schon im Voraus wissen, dass Sie ...
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United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage zuerst an Sie. Warum schließen Sie einen Vertrag mit uns, wenn Sie schon im Voraus wissen, dass Sie keine 18 Jahre alt sind ?
Wir stellen bei der Anmeldung eine Frage nach der Volljährigkeit.
Sie haben uns durch Setzen des Häkchens Ihre Volljährigkeit versichert und auch bestätigt.
Desweiteren haben Sie den Button "Weiter über 18 Jahre" betätigt!
Haben Sie damit versucht, betrügerisch unsere Dienstleistung zu erschleichen?
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw.
des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
Sie sind nicht voll geschäftsfähig, jedoch schon strafmündig, wenn
Sie bei der Anmeldung falsche Daten angegeben haben.
Wenn Sie von vorherein bezweckten, durch Ihre Minderjährigkeit einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen, ist das Betrug, wenn Sie über Ihres wahres Alter täuschen. Wissen Sie das??
Das beste wäre, Sie reden darüber mit Ihren Eltern oder Angehörigen, bevor wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten werden.
Wir erwarten innerhalb der nächsten 3 Tage eine Reaktion Ihrerseits, und werden bis dahin keine weiteren Schritte unternehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.
Mit freundlichen Grüßen
- Support Team -
Kundenbetreuung
United Payment Limited
Am Buchhorst 34
14478 Potsdam
United Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
E-Mail: info@vivis-homepage.de
Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr
Tel: 49 (0)331 - 81 71 600
Fax: 49 (0)331 - 81 71 602
!
Ich find ja lustig das wenn ich unter 14 bin wäre ich nach denen schon vollmündig und strafbar xDw
was soll ich jetzt tun?
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AW: Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
Erst mal nichts 
Sollten die aber echt alle Wege gehen und vom Richter das ok bekommen usw... Kurz sollten die irgendwann rauskriegen wer du bist (Sehr unwahrscheinlich) sieht es so aus:
0-13 Keine Strafmündigkeit (deine Eltern haften)
14-17 geringe Strafmündigkeit (Jugengericht)
18-21 Strafmündigkeit (Jugendgericht, Richter entscheidet ob Jugendstrafrecht oder normales Strafrecht)
21-XX Strafmündigkeit (normales Strafrecht)
Wikipedia schreibt:
Rechtliche Situation in Deutschland [Bearbeiten]
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff "Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes. Im Vorläufer des Strafgesetzbuches, dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 [1] trat die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 12. Lebensjahr ein. Durch das am 16. Februar 1923 neu erlassene Jugendgerichtsgesetz wurde die Strafmündigkeit auf 14 Jahre angehoben. Mit dem Reichsjugendgesetz vom 6. November 1943 sank die Schuldfähigkeit wieder auf 12 Jahre. Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes, vom 1. Oktober 1953, erhob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre. [2]
Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Der Vormundschaftsrichter kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.
Jugendliche (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wird dennoch ein Strafverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so ist es nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht einzustellen.
Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z.B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.
Rechtliche Situation in Österreich [Bearbeiten]
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bestimmt in § 4, dass nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat. Im § 58 VStG (Sonderbestimmungen für Jugendliche) findet sich im Abs. 2 überdies die Regelung, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Freiheitsstrafe nicht verhängt werden darf. Über andere Jugendliche darf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist; der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe, die gleichfalls zwei Wochen nicht übersteigen darf, wird hierdurch nicht berührt.
War der Täter zur Zeit der Tat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt (Jugendlicher), so wird ihm die Tat nicht zugerechnet, wenn er aus besonderen Gründen noch nicht reif genug war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Aus dem § 74 des Strafgesetzbuches (StGB) ergibt sich ebenfalls, dass unmündig ist, wer das 14. Lebensjahr und minderjährig, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rechtliche Situation in der Schweiz [Bearbeiten]
In der Schweiz gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig (Art. 3 Abs. 1 JStG). Bis zum Inkrafttreten des neuen Jugendstrafrechts am 1. Januar 2007 galten Kinder ab dem 7. Lebensjahr als strafmündig.
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
ich hab zu dem thema noch eine frage und zwar:
kommen die wirlich auf den gedanken einen anzuzeigen ? oder blöffen die nur?
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
Also was in dem Kopf von dennen vor sich geht kann hier keiner sagen^^. Ob die es nötig haben eine Strafanzeige gegen dich zu stellen ist fraglich. Ich meine welcher schaden ist dennen entstanden? Also was ich machen würde wäre eine mail schicken mit einer "entschuldigung"^^ falls die nicht blüffen^^ wobei man da auch aufpassen muss da die die auch benutzen könnten als geständniss oder so Ist immer blöd mit sowas.. Kannst das Tel. regeln ?
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!

Zitat von
Gi3l3n
Also was in dem Kopf von dennen vor sich geht kann hier keiner sagen^^. Ob die es nötig haben eine Strafanzeige gegen dich zu stellen ist fraglich. Ich meine welcher schaden ist dennen entstanden?
bei der angesprochenen strafanzeige geht es nicht um entstandenen schaden...
das erschleichen von dienstleistungen -auch wenn kein schaden entsteht- stellt eine straftat dar...auch das bereitstellen von bildern und videos ist eine dienstleistung...
bei der email wegen minderjährigkeit geht es sogar noch weiter... hier handelt es sich schon um urkundenfälschung, eine straftat welche seeeehr teuer werden kann...

Zitat von
Gi3l3n
Also was ich machen würde wäre eine mail schicken mit einer "entschuldigung"^^ falls die nicht blüffen^^ wobei man da auch aufpassen muss da die die auch benutzen könnten als geständniss oder so Ist immer blöd mit sowas.. Kannst das Tel. regeln ?
Sollten die wirklich Strafanzeige erstatten, geh zum anwalt^^ die freuen sich weil der fall schon jetzt zu 99 % gewonnen ist.. immerhin ist im sinne des bgb kein vertrag zustande gekommen
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
achso ok. Ja kann er sich evtl. nicht darauf berufen das durch die Anmeldung nicht unbedingt sichergestellt wurde das derjenige auch Volljährig ist? Hab da son fall in errinnerung. müsste den mal suchen im inet. Da hat der Betreiber laut gericht nicht genügend sichergestellt das keine Minderjährigen zugriff erhalten könnten..
Ka. nur so ne idee..
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
jedes kleine kind kann da auf den inhalt zugreifen...
denke aber nicht das das relevant ist, denn auf einschlägigen -kostenlosen- seiten kann man das auch...
einfach ma abwarten un input input input
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!

Zitat von
Endgegner***
keiner eine idee?
guckt mal alle bei katzejens bei youtube ok!
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
Hi zusammen, ich bin aus der Schweiz, bin 14.
ich habe mich bei vivis-hompage.de angemeldet und mir wurde heute morgen gedroht, dass es an den staatsanwalt weitergeleitet wird.
ich mach mir echt bald in die hosen ..
ich hab denen geschrieben, dass sie betrüger sind und ich nicht draufreinfalle (war ein bluff von mir)
Meinen die das wirklich ernst?
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AW: United Payment Limited - Neue E-mail von denen zum Thema minderjährigkeit!
das tread haben wir auch schon mit drinn
United-payment-limited: www.vivis-homepage.de
da sind auch die meisten minderjahrig
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